Inzwischen hat die öffentliche Auslegung und Anhörung zu dem Neubaugebiet stattgefunden. Barbara Kühl-Harrer vom Kreis Segeberg stellte die Stellungnahmen und erforderlichen Änderungen für den Bebauungsplan vor. So hatten Anlieger, darunter die Erlebnisschmiede Tischler die geplante Abholzung eines Fichtenwäldchens auf der Fläche beanstandet. Hier, erklärte Kühl-Harrer, soll ein Ausgleich durch Anpflanzung von Laubbäumen erfolgen. Darüber hinaus sei der Nadelholzbestand von der Forstverwaltung als minderwertig eingestuft worden. Befürchtungen, der Betrieb in der Erlebnisschmiede könne zu Konflikten mit den Anwohnern der neuen „Siedlung“ führen, teilte Kühl-Harrer nicht.
Handlungsbedarf besteht auf der Industriebrache noch bei der Entfernung ehemaliger Betonschlammablagerungen im Boden. Nach geologischen Bodenuntersuchungen sei die Industriebrachfläche ohne größere Probleme bebaubar. Erhebliche Bedenken hatte die Naturschutzbehörde angemeldet. Auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerks seien besondere Biotopflächen entstanden. Hierfür müssen jetzt Ausgleichsflächen geschaffen werden. Neben den rund 60 Wohnhäusern soll mittelfristig auch eine Seniorenresidenz auf dem Gelände entstehen. Das Projekt erhielt unter Berücksichtigung der noch zu erfolgenden Änderungen die einstimmige Empfehlung aus dem Bauausschuss.
Gesprochen wurde auch über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hermannstädter Straße. „Ich kämpfe seit rund drei Jahren für diese Geschwindigkeitsbeschränkung“, meinte Anwohnerin Ingelene Giese. Von den Ortseinfahrten bis hin zum Waldschwimmbad sei eine Geschwindigkeitsreduzierung in Trappenkamp wünschenswert. Hierüber soll in der Gemeindevertretung am 24. November ein Beschluss gefasst werden. Abgelehnt wurde durch den Kreis dagegen ein Halteverbot an der Schule in der Gablonzer Straße. „Ich finde es bedauerlich, dass so wenig Rücksicht auf die Sicherheit der Schulkinder genommen wird“, meinte Bürgermeister Harald Krille zu dem ablehnenden Bescheid des Kreises Segeberg und kündigte einen Widerspruch gegen den Bescheid an.