Schleswig-Holstein / Großharrie / 14.05.2013. Zu kalt, zu warm, zu trocken, zu nass! „Es ist jedes Jahr das gleiche Spiel und ein ewiges Thema“, sagte Berater Dr. Ulfried Obenauf von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Dienstag bei einer Feldbegehung mit 22 Landwirten in Großharrie. Fakt ist: Die Landwirte haben sich auf veränderte Wetterbedingungen eingestellt, meinte Obenauf. So seien trockene Vorsommer inzwischen keine Seltenheit mehr. Auch dieses Frühjahr wehte knochentrockener Staub über die Felder.
März und Arpril blieben zu trocken
Gab es im Januar noch ausreichend Regen, blieben der März und April mit ganzen rund 40 Millimeter Regen deutlich zu trocken für ein optimales Pflanzenwachstum. Für die Bauern bedeutet dies, mit Fingerspitzengefühl zu arbeiten. Hierzu gehört auch die zeitliche Anpassung der Stickstoffdüngung. Gegenüber normalen Jahren sei die zulässige Gesamtmenge allerdings auch etwa zwei bis drei Wochen eher erreicht. Durch die Anpassungen kann einiges kompensiert werden, sagte Obenauf. Geholfen haben auch die eher zu kühlen Temperaturen. Darauf haben die Pflanzen mit gebremstem Wachstum reagiert, wodurch der Wassermangel weniger gravierend ausfiel.
„Für eine zuverlässige Ernteprognose ist es zu früh“, meinten Obenauf und Rainer Solterbeck, Vorsitzender des Verbandes Landwirtschaftlicher Fachbildung, der zu der klassischen Feldbegehung eingeladen hatte.
Wie unterschiedlich die Ernteergebnisse ausfallen können, haben die Jahre 2011 und 2012 gezeigt, sagte Obenauf. So ernteten die Bauern im Schnitt 2011 pro Hektar etwa 75 Doppelzentner, im Jahr 2012 waren es 90 Doppelzentner. Zurzeit dürfe allgemein mit guten Ernteergebnissen gerechnet werden, meinten die Landwirte.
Wildtauben haben zugenommen. Landwirte beklagen höhere Schäden.
Ein ganz wetterunabhängiges Problem sind zunehmend Wildtauben im Raps, wie einige der 22 Landwirte berichteten. Der Schaden durch große Scharen von Wildtauben sei stellenweise erheblich. Mitverantwortlich könne hierfür eine durch deutlich verkürzte Jagdzeiten begünstigte Zunahme der Wildtauben sein, sagten die Landwirte. So sieht das Landesjagdgesetz innerhalb der allgemeingültigen Jagdzeit vom 20. 09. – 31. 03. vor, dass die Jagd auf Ringeltauben in der Zeit vom 20. 09. – 31. 10. sowie vom 21. 02. -31. 03. nur zur Schadensabwehr ausgeübt werden darf, wenn sie in Trupps auf gefährdeten Ackerkulturen und Baumschulflächen einfallen.