Bönebüttel / 10.10.2014. Bislang sieht die Bönebütteler Windkraftplanung einen Abstand von 200 Metern zur angrenzenden Waldfläche „Hölle“ vor. Der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) aus dem Kreis Plön ist das zu wenig. Nach der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan und dessen Auslegung hat die UNB in Ihrer Stellungnahme einen Abstand von 500 Metern gefordert. „Das kann man nicht einfach vom Tisch wischen und wegdiskutieren“, meinte Bönebüttels Bürgermeister Udo Runow Montag in einer Sitzung der Gemeindevertretung. Für die Standortplanung würde der Abstand eine Reduzierung der Anlagen von sechs auf drei bedeuten, erklärte Norbert Jeß aus dem Bornhöveder Planungsbüro Czierlinski. Die Empfehlung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein sieht für Abstände zu Waldflächen mit über 10 Hektar Fläche und in der Empfehlung näher beschriebenen hohen Bedeutung für Fledermäuse einen Abstand von 500 Metern vor. Hierauf beruft sich die Stellungnahme der Plöner Kreisbehörde. Kann für Wälder unter 10 Hektar Größe nur eine geringere Bedeutung des Waldes für Fledermäuse nachgewiesen werden, so ist der Abstand bis auf 200 m verringerbar, heißt es dort. „Das muss in einem Gespräch mit der Behörde und dem Ministerium geklärt werden“, meinte Udo Runow zum vorliegenden Sachstand. Gemeindevertreterin Birgit Wriedt (UWG) bemängelte außerdem noch einmal die aus ihrer Sicht zu kurz gekommene Erfassung des Storchenschutzes. Die Bönebütteler Jungstörche sind an dem Planungsstandort regelmäßig über mehrere Wochen bei ihren Übungsflügen zu beobachten. Der Untersuchungszeitraum sei hier zu kurz gefasst gewesen. Das werde in dem von Prokon beauftragten Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt.
Bedenken hat auch der Naturschutzbund (Nabu) Neumünster angemeldet. Der Nabu betreibt im Waldgebiet Hölle seit mehreren Jahren ein Fledermausschutzprojekt (Infos: www.nabu-neumünster.de). Hier kommen Arten wie der Große Abendsegler (Überwinterung) die Rauhhautfledermaus (Status: Gefährdet), das Braune Langohr, die Mückenfledermaus und die stark gefährdete Bechsteinfledermaus vor. Wie Gutachter und Diplom Biologe Olaf Grell sagte, sei das Planungsgebiet aus Artenschutzsicht durchaus nicht ganz unproblematisch. Allgemein reiche der mit 20 Tagen und in Bönebüttel mit 22 Tagen erfolgte Beobachtungszeitraum allgemein. Für den Schutz betroffener Arten wie den großen Abendsegler und die Rauhhautfledermaus gebe es heute technische Lösungen. Durch Erfassungen während des Betriebes der Windkraftanlagen werden heute die Flug- und Jagdzeiten der Fledermäuse in den Anlagebereichen ermittelt und die Anlagen entsprechend abgeschaltet. Auch nach dem Mähen von Grünland stehen die Anlagen fünf Tage still, erklärte Grell. Dadurch sollen Vögel, die auf den frisch gemähten Flächen Nahrung suchen, geschützt werden. Außerdem berieten Bönebüttels Ortspolitiker in nichtöffentlicher Sitzung über die mögliche Ansiedelung eines neuen Lebensmittelversorgers in der Gemeinde. Wie Udo Runow mitteilte, hat der Discounter Norma Interesse angemeldet, sich in Bönebüttel niederzulassen. „Wir würden uns freuen und das begrüßen“, sagte Runow, nachdem die Gemeindevertretung das Anliegen befürwortet hatte. Am 16. November finden die Treffen zum Volkstrauertag am Ehrenmalen in Bönebüttel um 11.20 Uhr und in Husberg um 11.45 Uhr statt, kündigte Runow an. Außerdem findet am 20. November die Strauchabfuhr des Kreises statt. Strauchgut sollte daher gebündelt am 19. November bereitgelegt werden. Am 29. November wird am Sportlerheim von 13.00 bis 16.30 Uhr ein Container für die kostenlose Abgabe von Gartenabfällen in haushaltsüblichen Mengen aufgestellt.