Rendswühren / 21.06.2017. Nach Großharrie und Tasdorf hat sich jetzt am Mittwoch auch die Gemeinde Rendswühren gegen eine Ausweisung von Windenergieflächen in der Gemeinde ausgesprochen. Welche Wirkkraft die Stellungnahme der Gemeinde zu der in Rendswühren vorgesehenen Ausweisung von Vorragflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen hat, darüber war sich Bürgermeister Dr. Thomas Bahr auch nach dem einstimmigen Beschluss der Ortspolitiker nicht sicher. „Das Mitspracherecht und die Planungshoheit der Gemeinde sind durch die aktuelle Landesplanung erheblich eingeschränkt, sagte Bahr in der Sitzung auf Hof Viehbrook. Landschaftsarchitekt Enno Meier-Schomburg stellte die Abwägung der Gemeinde noch einmal für die Bürger und Ortspolitiker vor. Danach sei durch den möglichen Bau von Windkraftanlagen im aktuellen Planungsgebiet an der südwestlichen Gemeindegrenze nicht nur die touristische Entwicklung der Gemeinde negativ berührt. So liege unter anderem das mit europäischer Förderung entstandene Leuchtturmprojekt „Hof Viehbrook“ im Einzugsbereich. Allein die wichtige touristische Ausstrahlung solcher Projekte in der Fläche dürfte durch den Bau von Windkraftanlagen deutlich gemindert werden, erklärte Meier-Schomburg. Außerdem sei im Naturraum in der Gemeinde das Vorkommen von Großgreifvögeln wie dem bedrohten Rotmilan festzustellen.
Im Frühjahr 2017 wurde ein aktiver Brutstandort bestätigt. Rotmilane zählen zu den durch Totschlag gefährdeten Arten im Bereich von Windenergieanlagen. Nicht nur der Schutz der wenigen noch vorhandenen unzerschnittenen Räume, sondern auch der Schutz bedrohter Arten müsse besondere Berücksichtigung finden. Außerdem fordern Rendswührens Bürgermeister und die politischen Vertreter der Gemeinde, eine Gleichwertigkeit der Behandlung für alle Bürger herzustellen. Rendswühren als Gemeinde mit ihren typischen sogenannten Splittersiedlungen verfüge nun einmal nicht über eine alleinige geschlossene Ortslage. Deswegen dürfe die Lebensqualität der Bürger trotzdem nicht unterschiedlich bemessen werden, auch nicht durch unterschiedliche Mindestabstände von Windenergieanlagen. In der Stellungnahme zur Regionalplanentwicklung im Planungsraum Zwei, von dem Rendswühren betroffen ist, fordert die Gemeinde den Verzicht auf die Ausweisung der betroffenen Fläche. Neben dem Beschluss zur Stellungnahme der Gemeinde wurde ebenfalls einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Damit will die Gemeinde zumindest einen Teil der Planungshoheit sichern. „Viel zu melden haben wir nicht mehr“, meinte Rendswührens Bürgermeister zu den Beschlüssen. Trotzdem müsse die Gemeinde ihr Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht soweit wie möglich erhalten. Neben der Windenergie ging es in der Sitzung noch einmal um Schulkosten. Wie Bahr berichtete, sollen die Kostenübernahmen für die Schülerbetreuung in der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Wankendorf künftig nicht mehr über Einzelverträge der Gemeinden mit der Trägergemeinde Wankendorf geregelt werden. Wankendorf sei im vergangenen Jahr auf rund 8.300.- Euro sitzengeblieben. Deswegen sollen die Kosten künftig als Teil der der Schulkostenbeiträge in die Abrechnung durch das Amt einfließen. Damit würde auch ein Rechtsanspruch entstehen, meinte Bahr. Sollte kein erheblicher Nachteil für die Gemeinde entstehen, könnte man das hinnehmen, um den Burgfrieden zu wahren, meinte Bahr. Im ungünstigsten Fall müsste allerdings auch eine Kostenumlage auf die Eltern geprüft werden.