Bornhöved / 01.12.2011. Im kommenden Jahr werden die Grundsteuer- und die Gewerbesteuersätze in Bornhöved angehoben. Unverändert bleiben dafür die Preise für Wasser und die Abwasserbeseitigung.
Noch muss die Vorlage aus dem Finanzausschuss in der Gemeindevertretung verabschiedet werden. An einer Erhöhung der so genannten Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer wird die Gemeinde allerdings kaum herum kommen, meinte der Finanzausschussvorsitzende Dr. Arne Albertsen Donnerstag in der Haushaltsdebatte im Finanzausschuss. Trotz gestiegener Finanzkraft kann der Haushalt 2012 nicht ausgeglichen werden. Bei einem Fehlbetrag von rund 450.000 Euro im Verwaltungshaushalt bleibt der Gemeinde wenig Spielraum, kommentierte Sven Plucas aus der Finanzverwaltung die Haushaltssituation.
In der Empfehlung an die Gemeindevertretung folgten die Bornhöveder Finanzausschussmitglieder noch nicht einmal der Empfehlung und Vorgabe des Landes. Um einen Zuschuss zu den Fehlbeträgen zu erhalten, hätten die Hebesätze für die Grundsteuer-A von derzeit 280 auf mindestens 350, für die Grundsteuer-B von 280 auf 370 und die Gewerbesteuer von 320 auf 350 Prozentpunkte angehoben werden müssen. Die Entscheidung im Finanzausschuss, die Erhöhung mit 320 Prozentpunkten für die Grundsteuer A und B, sowie für die Gewerbesteuer mit 350 Prozentpunkten moderat anzusetzen, bedeutet für die Gemeinde den Verzicht auf die so genannten Fehlbetragszuschüsse durch das Land.
Ohne eine Anhebung der Hebesätze und Ausgabendisziplin dürfte die Liquidität der Gemeinde im kommenden Haushalt gegen Null sinken, erklärte Plucas. Neben der Haushaltsdebatte für das Jahr 2012 wurden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Jahr 2010 mit rund 461.000 Euro und mit rund 189.000 Euro für 2011 befürwortet.
Vertagt wurde der Beschluss zur Jahresrechnung 2010. Für eine Prüfung der spät vorgelegten Unterlagen ist zu wenig Zeit gewesen, bemängelte Gemeindevertreter Dietrich Schwarz. Diese soll vor der nächsten Gemeindevertretersitzung erfolgen.
Beschlossen wurde die Empfehlung einer Gebührensatzung für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr. Das Abstreuen von Ölspuren, Fehlalarmeinsätze und ähnliche Tätigkeiten sollen künftig nach einer Satzungsvorlage in Rechnung gestellt werden können. Das Recht der Gemeinde, hierauf in bestimmten Fällen zu verzichten, soll unberührt bleiben. Abgelehnt wurde eine freiwillige Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderspielstube in Schmalensee.
Auf die Erstellung eines Nachtragshaushaltes für das laufende Jahr wurde verzichtet. Die positiven Haushaltsveränderungen machen einen Nachtrag nicht zwingend erforderlich, hieß es.